Steuerberatungspraxis

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Aktuell


18.08.2021

Regierung gegen Steuerfreiheit von gespendetem Kaffee

Die Bundesregierung ist nicht der Ansicht, dass Kaffee, der etwa wegen Erreichens des Mindesthaltbarkeitsdatums an gemeinnützige Organisationen gespendet wird, von der Kaffeesteuer befreit werden soll.

Sie widerspricht damit in ihrer Antwort (19/31728) einem in einer Kleinen Anfrage (19/31452) enthaltenen Vorschlag der FDP-Fraktion.

Die Regierung verweist dabei unter anderem darauf, dass des sich bei Kaffee nicht um ein Lebensmittel, sondern um ein Genussmittel handele.

Bundestag, hib-Meldung 936/2021 vom 02.08.2021