Steuerberatungspraxis

Friedrich Felhauer, Steuerberater

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Lexika

Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Berufsunfähigkeitsversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen. Praktisch gibt es zu dieser Versicherung keine Alternative. Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt im Falle von Berufsunfähigkeit – meist ab 50 Prozent Invalidität – eine monatliche Rente, solange die Berufsunfähigkeit besteht. Die Rentenhöhe wird bei Vertragsabschluss vereinbart.

Tipp: Die Berufsunfähigkeitsversicherung sollte so früh wie möglich abgeschlossen werden. Wer jung und gesund ist, zahlt niedrigere Prämien. Mit zunehmendem Alter, vor allem ab dem 50. Lebensjahr, steigt das Risiko, berufsunfähig zu werden. Dann wird es teuer und im schlimmsten Fall erhält man gar keinen Versicherungsschutz mehr.

Rentenhöhe

Die Rentenhöhe sollte so vereinbart werden, dass das monatliche Nettoeinkommen erreicht wird. Weil das Einkommen mit der Zeit wächst, sollten Berufsanfänger großzügig kalkulieren.

Nicht alle Versicherer lassen sich darauf ein, das volle Nettoeinkommen zu versichern. Ohne Probleme können aber zwei Drittel des Nettoeinkommens versichert werden.

1.000 Euro für eine Einzelperson sollte die Rente aber mindestens betragen; dann sind die laufenden Kosten gedeckt. Arbeitnehmer können bei schwerwiegenden Erkrankungen unter Umständen zusätzliche Ansprüche aus der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente haben.

Laufzeit

Optimal ist eine Laufzeit bis zum 67. Geburtstag. Jedenfalls sollte die Versicherungs- und Leistungsdauer nah am geplanten Rentenalter liegen, damit keine Finanzierungslücke entsteht. Eine kürzere Laufzeit sollte nur ausnahmsweise gewählt werden, wenn der Versicherte konkret davon ausgehen kann, dass er bereits vor dem Rentenalter wirtschaftlich abgesichert ist.