Steuerberatungspraxis

Friedrich Felhauer, Steuerberater

Ludwig-Wagner-Str. 7, 69168 Wiesloch
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Lexika

Rabattfreibetrag

Sachbezüge, die der Arbeitnehmer im Rahmen seines Dienstverhältnisses erhält, sind bis zu einem Betrag von 1.080,– € (Rabattfreibetrag) im Jahr steuerfrei. Als Sachbezüge gelten Waren oder Dienstleistungen, die der Arbeitgeber nicht überwiegend für den Bedarf seiner Arbeitnehmer hergestellt, vertrieben oder erbracht hat und die nicht pauschal versteuert werden.

Gesetze und Urteile (Quellen)

§ 8 Abs. 3 EStG